Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfe


Die Abrechnung mit der Beihilfe und i.d.R. auch mit der privaten  Krankenversicherung ist meist problemlos möglich. 


Fragen Sie für  genauere Angaben bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach, da die  Tarife und Vertragsbedingungen hier, anders als bei der Beihilfe, meist sehr unterschiedlich sind. 


Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, können Sie die entsprechenden Formulare zur Beantragung der Psychotherapie bei der Beihilfestelle anfordern.