Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfe
Die Abrechnung mit der Beihilfe und i.d.R. auch mit der privaten Krankenversicherung ist meist problemlos möglich.
Fragen Sie für genauere Angaben bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach, da die Tarife und Vertragsbedingungen hier, anders als bei der Beihilfe, meist sehr unterschiedlich sind.
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, können Sie die entsprechenden Formulare zur Beantragung der Psychotherapie bei der Beihilfestelle anfordern.